Sehr geehrte Damen und Herren

Corona hält uns weiter im Griff, auch wenn wir feststellen können, dass in unserer Einrichtung und auch bei Ihnen als Besucher die Impfbereitschaft doch sehr hoch ist.

Dieser Umstand freut mich sehr, macht er doch meinen Kollegen das Leben ein wenig leichter.

Nichtsdestotrotz bleiben einige der „Alt bekannten Regeln“ weiterhin durch den Gesetzgeber in Kraft.

HYGIENEKONZEPT

Betretungs- und Besuchsregelungen ab 25.04.2022 3 G +

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Ihnen vorab mitteilen, dass ich Ihren Wunsch Ihre Lieben besuchen zu wollen gänzlich verstehen und nachvollziehen kann.

Dennoch muss ich im Sinne meiner Mitarbeiter um Ihr Verständnis bitten, dass die durch das Infektionsschutzgesetz geforderten Maßnahmen durch unsere Einrichtung ohne Ausnahme umgesetzt werden müssen.

Auch hier muss ich nochmals an Sie alle appellieren! Diese Umsetzung muss für uns als Einrichtung auch im Rahmen des Leistbaren bleiben. Wir haben hierfür leider nicht mehr Mitarbeiter zur Verfügung, nicht weil wir es nicht möchten, sondern weil wir niemanden bekommen.

  • Bitte klingeln Sie und warten bis Sie aufgefordert, bzw. Ihr Test kontrolliert wurde. In der Einrichtung herrscht 3 G +. Da unsere Mitarbeiter auch Ihrem Pflegeauftrag nachkommen müssen, können Sie nicht sofort an der Tür sein. Bitte berücksichtigen Sie dieses.
  • Die Besuchszeiten sind von Mo. – Fr. von 11.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Nur in absoluten, durch die Einrichtungsleitung genehmigten Ausnahmefällen, kann hiervon abgewichen werden.
  • Sonderbesuchszeit am Wochenende für Berufstätige von 14.00 Uhr- 16.00 Uhr. An diesem Tagen bitte auf jeden Fall einen den aktuellen Richtlinien des Landes Niedersachsen unterliegenden Coronatest eines zertifizierten Anbieters mitzubringen, da vor Ort keine Testungen stattfinden können.
  • Coronatests werden in der Zeit von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr von Montag bis Freitag durch unsere Mitarbeiter angeboten. Sollten Sie diese Zeit nicht einhalten können, dürfen Sie unser Haus nur mit einem den aktuellen Richtlinien des Landes Niedersachsen unterliegenden Coronatest eines zertifizierten Anbieters betreten.
  • Wenn Sie unsere Einrichtung nur kurz aufsuchen, um einen Bewohner*in abzuholen oder zurückzubringen gelten Sie laut „Niedersächsischer Coronaverordnung“ als Begleitperson und benötigen nur zu diesem Zweck keinen Coronatest. Bitte warten Sie dennoch vor der Tür, bis Sie aufgefordert werden einzutreten, oder melden Sie sich außerhalt der offiziellen Besuchszeit vorher auf dem Wohnbereich an.
  • Für Besucher gilt in der gesamten Einrichtung die Verpflichtung zum Tragen einer FFP 2 Maske.
  • Auch Kinder ab dem 3 Jahren unterliegen der Testpflicht, müssen aber keine Maske tragen,Kinder von 6-14 Jahren dürfen auch andere textile/ textil-ähnliche Barrieren tragen.
  • Alle im Eingangsbereich ausgehängten Hygieneregeln sind während des Besuches einzuhalten.

    Wir bitten um ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.Für Besucher gilt in der gesamten Einrichtung die Verpflichtung zum Tragen einer FFP 2 Maske.

Mit freundlichen Grüßen aus Bad Bevensen

Claudia Liewald
Einrichtungsleitung