Pflegenote

Gem. Pflegeweiterentwicklungsgesetz und der Transparenzvereinbarung für Pflegeheime ist im Rahmen der Transparenzvorschrift die Veröffentlichung der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen zwingend festgelegt. Die Veröffentlichung der einrichtungsbezogenenen Qualitätsprüfungen muss von den Pflegekassen sichergestellt werden.

Der vollständige Transparenzbericht kann über die Pflegekassen AOK-Pflegenavigator oder BKK-Pfege eingesehen werden. Wir möchten auch auf unserer Seite darauf hinweisen, dass wir bemüht sind, an unseren Ergebnissen zu arbeiten und kleinere Fehler zu beheben. Jeder Kunde sollte wissen, dass hier vor allem die Dokumentationsprüfung im Vordergrund stand. Um ein Gefühl von unserer Einrichtung zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, uns zu besuchen. Wir freuen uns auf Sie!

Wir möchten darauf hinweisen, dass wir hier nicht den gesamten Bericht einstellen, sondern lediglich die erste Seite und die letzte Seite. Alles andere erhalten Sie über einen Download der Pflegekassen übers Internet.

www.bkk-pflegefinder.de

Die Basis für die Pflegenoten sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) sowie gleichwertige Prüfungen. Diese Noten setzen sich aus insgesamt 82 Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Heime durch die Medizinischen Dienste der Krankenkassen ermittelt werden.

Zusammensetzung der Pflegenote

Die Gesamtnote in der stationären Pflege wird aus 64 Einzelkriterien gebildet, die vier Qualitätsbereichen zugeordnet sind. Den Schwerpunkt bildet dabei der Bereich “Pflege Benutzerhandbuch DatenClearingStelle (DCS) Pflege 7 und medizinische Betreuung”. Aus diesem Bereich werden 35 Qualitätskriterien abgebildet. Außerdem werden die Ergebnisse der Themen “Umgang mit demenzkranken Bewohnern” (zehn Kriterien), die “Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung” (zehn Kriterien) sowie “Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene” (neun Kriterien) erfasst.

Jedes Kriterium wird mit Punkten auf einer Skala von 1 bis 10 bewertet. Pro Bereich wird aus diesen Punkten ein Mittelwert gebildet. Dieser ergibt eine bestimmte Note. Die Gesamtnote wird ermittelt, indem der Mittelwert der Punkte für die Kriterien 1 bis 64 errechnet und diesem eine Note zugeordnet wird.

Der Qualitätsbereich „Befragung der Bewohner“ (18 Kriterien) fließt nicht in die Gesamtnote ein. Er wird separat als Bereichsergebnis ausgewiesen.

Um die Gesamtnote im Vergleich zu anderen Einrichtungen einordnen zu können, wird hierzu auch ein Landesdurchschnitt in dem Bundesland ermittelt. Im unteren Bild sehen Sie unsere Pflegenote (Prüfungsgrundlage 2017)

Pflegenote